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ArbeitsrechtWenn es im Team „knirscht“, kann man kündigen

Abo-Inhalt12.03.20252 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, ArbR und HGR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen

| In einem sog. Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Arbeitgeber bei einer Kündigung auf Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang stützt. Die geringe Anzahl von Beschäftigten und die Tatsache, dass man sich in einer Praxis nicht aus dem Weg gehen kann, rechtfertigt nach Ansicht des LAG Köln eine Kündigung. Dies dürfte auch in Anwaltskanzleien gelten. |

Sachverhalt

AUSGABE: AK 3/2025, S. 41 · ID: 50293669

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