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CBChefärzteBrief

ArbeitsrechtTarifvertrag Ärzte erlaubt Feiertagsvergütung auch anteilig als Gutschrift auf dem Stundenkonto

Abo-Inhalt06.02.20254 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, ArbR und Handels- und GesR Benedikt Büchling, Hagen

| Regelmäßig arbeiten Krankenhausärzte auch an Feiertagen. Wenn ein Feiertagsdienst auf einen Werktag fällt und der Arzt für seine Arbeit keinen Freizeitausgleich erhält, stehen ihm für jede geleistete Stunde 235 Prozent des auf eine Stunde heruntergebrochenen Tabellenentgelts seiner Entgeltgruppe im Tarifvertrag zu. Dabei erfüllt der Arbeitgeber auch dann seine vertragliche Pflicht, wenn er 135 Prozent als Zuschläge konkret auszahlt und 100 Prozent dem Stundenkonto gutschreibt. (Landesarbeitsgericht [LAG] Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.06.2024, Az. 3 Sa 15 öD/24). |

ID: 50293072

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