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ArbeitsrechtKündigen, weil es im Team knirscht? Unter bestimmten Umständen möglich!

Abo-Inhalt06.01.20254 Min. LesedauerVon RA, FA MedR, ArbR und HGR, Benedikt Büchling, Kanzlei am Ärztehaus, Hagen

| Die meisten ZFA arbeiten sorgfältig, zuverlässig und denken mit. Es gibt aber auch unmotivierte Kolleginnen, die regelmäßig Streit im Team verursachen. In einem sog. Kleinbetrieb mit weniger als zehn Mitarbeitern ist es dann grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn sich der Arbeitgeber bei einer Kündigung auf solche Unstimmigkeiten und Probleme im zwischenmenschlichen Umgang im Betrieb stützt. Die geringe Anzahl von Beschäftigten und die Tatsache, dass man sich in einer Zahnarztpraxis auch nicht aus dem Weg gehen kann, rechtfertigt es – anders als im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) – Kündigungen auch zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Teamstruktur auszusprechen (Landesarbeitsgericht [LAG] Köln, Urteil vom 23.01.2024, Az. 4 Sa 389/23.) |

AUSGABE: ZP 1/2025, S. 8 · ID: 50199962

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