Gebäudeversicherung
Herabstürzen von Teilen eines Baums nach Sturm – keine Entschädigungsansprüche
Das Herabstürzen einzelner Teile eines Baums nach einem Sturmereignis stellt kein Umstürzen dar. Rettungskostenersatz kann nur verlangt werden, wenn der Versicherungsfall unmittelbar bevorsteht; der versicherte Schaden also ohne ...