Jan. 2022
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LohnabrechnungArbN will Lohnabrechnung in Papierform und nicht im elektronischen Postfach
Abo-Inhalt01.01.20221085 Min. Lesedauer
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LAG Hamm
| Die bloße Zurverfügungstellung der Lohnabrechnung in elektronischer Form zum Abruf durch den ArbN ist keine Erfüllung der Pflicht zur Erteilung einer Lohnabrechnung im Sinne des § 362 Abs. 1 BGB. |
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AUSGABE: AA 1/2022, S. 8 · ID: 47852685
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