Außerordentliche Kündigung
Streit um Bürostuhl mündet in fristlosem Rauswurf
Wenn der ArbG dem Homeoffice generell Vorrang vor Präsenz einräumt, die dafür erforderliche Ausstattung aber nicht so schnell besorgen kann, kann er den ArbN nicht sofort fristlos entlassen, wenn er den Bürostuhl mit nach Hause nimmt.