Prozessrecht
Zugang einer E-Mail: Wer muss was beweisen?
Der Absender einer E-Mail hat gem. § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt keine Beweiserleichterung zugute, wenn er nach dem Versenden keine Meldung über die ...