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NachweisgesetzDas neue Nachweisgesetz: Musterformulierungen
Abo-Inhalt24.08.20228186 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| ArbG müssen seit dem 1.8.22 bei Neueinstellungen mehr Informationen geben als dies bisher notwendig war. In Umsetzung einer EU-Richtlinie änderte der deutsche Gesetzgeber das Nachweisgesetz (NachwG). Darin ist verankert, welchen Informations- und Dokumentationspflichten der ArbG nachkommen muss. Der Beitrag gibt Musterformulierungen, wie diesen Vorgaben im Arbeitsvertrag nachgekommen werden kann. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Bezeichnung und Anschrift der Vertragsparteien
- 2. Beginn des Arbeitsverhältnisses
- 3. Befristetes Arbeitsverhältnis
- 4. Probezeit
- 5. Arbeitsort
- 6. Art der Tätigkeit
- 7. Arbeitszeit
- 8. Arbeit auf Abruf
- 9. Arbeitsentgelt/Vergütung
- 10. Sonderzahlungen
- 11. Überstunden/Mehrarbeit
- 12. Gehaltsverpfändung und -abtretung
- 13. Arbeitsverhinderung
- 14. Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- 15. Urlaub
- 16. Verschwiegenheitspflicht
- 17. Ehrenamt
- 18. Nebenbeschäftigung
- 19. Vertragsstrafe/Wettbewerbsverbot
- 20. Beendigung des Arbeitsverhältnisses/Kündigungsfristen
- 21. Betriebliche Altersversorgung
- 22. Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Erreichen der Regelaltersgrenze
- 23. Fortbildung
- 24. Auslandstätigkeit (§ 2 Abs. 2 und 3 NachwG n. F.)
- 25. Rückzahlung von Aus- und Fortbildungskosten
- 26. Hinweis auf TV, Betriebs-/Dienstvereinbarungen
- 27. Ausschlussfristen
- 28. Schriftformerfordernis
- 29. Salvatorische Klausel
- 30. Vertragsaushändigung
Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung geht alle Punkte eines Arbeitsvertrags durch und zeigt, an welchen Stellen nun Änderungsbedarf besteht. Sie stellt zudem die erforderlichen Musterformulierungen zur Verfügung.
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AUSGABE: AA 9/2022, S. 149 · ID: 48534154
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