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AufzeichnungspflichtenBAG: Pflicht zur Erfassung und Aufzeichnung von Arbeitszeiten – die zehn wichtigsten Punkte

Abo-Inhalt24.02.20233045 Min. LesedauerVon RA Dr. Christian Schlottfeldt, Berlin

| Im September 2022 hatte das BAG mit einer Pressemitteilung für große Furore gesorgt, mit der es die Verpflichtung des ArbG zur Erfassung und Aufzeichnung von Arbeitszeiten bejaht hatte. Jetzt liegen die Urteilsgründe vor. Diese enthalten eine Reihe von Präzisierungen. Nachfolgend finden Sie die zehn wichtigsten Punkte, die sich aus der neuen Rechtslage für die betriebliche Zeiterfassung ergeben. |

1. BAG-Urteil enthält Präzisierungen für die Praxis

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AUSGABE: AA 3/2023, S. 50 · ID: 49205259

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