März 2023
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StreitwertDer Vergleichsmehrwert für eine Einigung über das Zwischenzeugnis
Abo-Inhalt24.02.20233044 Min. Lesedauer
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LAG Berlin-
Brandenburg
| Für die Auslösung eines Vergleichsmehrwerts genügt es regelmäßig nicht, dass der ArbG ein Zeugnis noch nicht erteilt hatte, insbesondere wenn der Anspruch angesichts der noch nicht abgelaufenen Kündigungsfrist noch gar nicht fällig war. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 3/2023, S. 46 · ID: 49205252
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