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Außerordentliche KündigungGrobe Beleidigung des Vorgesetzten in einem Vier-Augen-Gespräch = fristlos raus

Abo-Inhalt24.02.20233024 Min. Lesedauer

| Grob ehrverletzende, diffamierende und von erheblicher Missachtung der Person geprägte Äußerungen über Vorgesetzte oder Kollegen in einem Vier-Augen-Gespräch am Arbeitsplatz können die außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt dann, wenn der ArbN nach den Umständen und dem Inhalt des Gesprächs im Einzelfall nicht davon ausgehen kann, dass seine Äußerungen als vertraulich eingeordnet und behandelt werden. |

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AUSGABE: AA 3/2023, S. 39 · ID: 49205162

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