Apr. 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2023 abgeschlossen.
ArbeitsunfähigkeitStreit mit Vorgesetzten über AU führt nicht stets zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Abo-Inhalt24.03.20233844 Min. LesedauerVon Einsender der Entscheidung | RA Jochen Link, Anwaltskanzlei Brugger & Schießle, Villingen-Schwenningen
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
LAG Baden-Württemberg
| Für einen Auflösungsantrag des ArbN nach § 9 Abs. 1 S. 1 KSchG müssen substanziierte und konkrete Tatsachen für die Umstände vorgetragen werden, aus denen sich nach Auffassung des ArbN die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ergeben soll. |
Sachverhalt
Weiter mit Account
- Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
- Zugriff auf den AS-Kompass
- Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
AUSGABE: AA 4/2023, S. 57 · ID: 49252652
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion