Apr. 2023
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2023 abgeschlossen.
Grobe AmtspflichtverletzungWenn der ehrenamtliche Richter lacht und die Vorsitzende Richterin keinen Blickkontakt hält
Abo-Inhalt22.03.20233857 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
LAG Berlin-
Brandenburg
| Ein einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters ist keine grobe Pflichtverletzung. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AA 4/2023, S. 66 · ID: 49254394
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion