Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

EntschädigungArbG muss bei der Google-Recherche im Rahmen der Stellenbesetzung Regeln beachten

Abo-Inhalt25.07.2024581 Min. Lesedauer

| Eine Google-Recherche kann gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zulässig sein. Aber: Führt sie der ArbG durch, muss er den Bewerber über die Datenerhebung gemäß Art. 14 DSGVO informieren. Diese Information muss so präzise und spezifisch sein, dass die betroffene Person die Risiken abschätzen kann, die mit der Verarbeitung der erhobenen Daten verbunden sein können. Kommt der ArbG seiner Informationspflicht nicht nach und verwertet die erlangte Information im Stellenbesetzungsverfahren, hat der Bewerber einen Entschädigungsanspruch gemäß Art. 82 Abs. 1 DSGVO. |

Sachverhalt

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: AA 8/2024, S. 130 · ID: 50098769

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte