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SchwerbehinderungKündigung eines Schwerbehinderten in der Wartezeit
| Die Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses kann diskriminierend i. S. v. § 164 Abs. 2 SGB IX und damit unwirksam sein, wenn der ArbG das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX nicht durchgeführt hat. |
Diese Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (20.12.23, 18 Ca 3954/23, Abruf-Nr. 242713) steht im Kontext des EuGH (10.2.22, C-485/20). Der mit einem Grad der Behinderung von 80 schwerbehinderte Kläger ist seit dem 1.1.23 bei der beklagten Kommune als „Beschäftigter im Bauhof“ beschäftigt. Er wurde zwischen Anfang Januar und Mitte April in verschiedenen Kolonnen des Bauhofs eingesetzt und war ab Ende Mai arbeitsunfähig. Am 22.6.23 kündigte die ArbG das Arbeitsverhältnis zum 31.7.23.
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AUSGABE: AA 8/2024, S. 127 · ID: 50098633