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MitbestimmungDigitalisierung in der Betriebsratswelt: Wenn die Weisungsrechte per App ausgeführt werden …?
Abo-Inhalt25.07.2024262 Min. Lesedauer
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Arbeitsgericht Aachen
| Für ein relativ verselbstständigtes Betriebsteil i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 BetrVG genügt es, dass in der organisatorischen Einheit eine bestimmende Leitung institutionalisiert ist, die ArbG-Weisungsrechte ausübt. In rein digital organisierten Betrieben, in denen die Leitungsmacht allein mittels App ausgeübt wird, ist eine hinreichende Institutionalisierung gegeben, wenn alle ArbN einer räumlich und organisatorisch abgrenzbaren Einheit Weisungsrechten einer anderswo organisierten Leitungsmacht unterliegen. |
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AUSGABE: AA 8/2024, S. 137 · ID: 50099004
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