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BonussystemeSchadenersatz bei verspäteter Zielvorgabe: ArbG muss 100 %-Bonus zahlen
Abo-Inhalt23.10.20243249 Min. Lesedauer
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LAG Hamm
| Eine pflichtwidrig und schuldhaft unterlassene Zielvorgabe macht den ArbG in gleicher Weise schadenersatzpflichtig wie der Nichtabschluss einer Zielvereinbarung. |
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AUSGABE: AA 11/2024, S. 191 · ID: 50207252
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