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BetriebsübergangDie sechs wichtigsten Fragen in der Praxis bei einem Betriebsübergang
Abo-Inhalt24.10.20243255 Min. LesedauerVon Dr. Guido Mareck, stellvertretender Direktor Arbeitsgericht Dortmund
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| Welche Phasen des Betriebsübergangs unterscheidet man und was gilt es, in den einzelnen Phasen besonders im Fokus zu haben? Wie sieht es während und nach dem Betriebsübergang für Veräußerer und Erwerber im Hinblick auf Haftung, Eintritt in die Arbeitsverhältnisse und Kündigung aus und muss man den Betriebsrat beteiligen? Dieser Beitrag gibt schnelle Antworten auf die in der betrieblichen Praxis am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Betriebsübergang. |
Inhaltsverzeichnis
- 1. Welche Phasen sind zu unterscheiden?
- 2. Was ist wann von Veräußerer und Erwerber zu beachten?
- 3. Was muss der Erwerber haftungsrechtlich beachten?
- 4. Wie und wann ist der Betriebsrat zu beteiligen?
- 5. Was bedeutet „Information der Belegschaft“?
- 6. Wann gilt das Kündigungsverbot nach § 613a Abs. 4 S. 1 BGB?
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AUSGABE: AA 11/2024, S. 195 · ID: 50207257
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