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EBM-Positionen im FokusUnzeit-Gebühren im EBM – so funktionieren sie!

20.03.20255 Min. LesedauerVon Dr. med. Heiner Pasch, Kürten

| Dass Menschen nicht nur zu Büro- bzw. Praxiszeiten krank werden und auch akut erkranken können, ist eine Binsenweisheit. Wenn ärztliche Leistungen zu diesen „Unzeiten“ in Anspruch genommen werden, ist dies – ebenso wie bei vielen Handwerkerleistungen – mit einem höheren Honorar verbunden. Auch wenn diese Zuschläge nicht üppig ausfallen, sollte man sie kennen und bei Bedarf abrechnen. Im EBM gibt es vier Positionen, die bei der Inanspruchnahme zur Unzeit abgerechnet werden können, es sind die Nrn.  01100, 01101, 01102 sowie – nur für Hausärzte – die Nr. 03030. |

Vier Unzeit-Gebühren im Überblick

Die Leistungen sind nur zu bestimmten, im EBM vorgegebenen Zeiten, abrechenbar. Die Nrn. 01100 und 01101 nur bei unvorhergesehenen Inanspruchnahmen:

Merke | Allen vier „Unzeiten-Leistungen“ ist gemein, dass sie nicht im Rahmen des organisierten Notfalldienstes abrechenbar sind, also nicht neben den Nrn. 01205, 01207, 01210, 01212, 01214, 01216 und 01218.
EBM-Unzeiten im Überblick
EBM-Nr.WerktagSamstag, Sonntag, Feiertag, 24.12., 31.12.Samstag
19 bis 22 Uhr22 bis 7 Uhr7 bis 19 Uhr19 bis 7 Uhr7 bis 19 Uhr

01100

01100

01100

01101

01101

01101

01102

01102

03030

03030

03030

03030

03030

03030

  • Nr. 01100: Täglich von 19:00 bis 22:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. von 7:00 bis 19:00 Uhr
  • Nr. 01101: Täglich von 22:00 bis 7:00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12. von 19:00 bis 22:00 Uhr (Nrn. 01100 und 01101 sind auch bei unvorhergesehenen telefonischen Inanspruchnahmen des Arztes zu den entsprechenden Zeiten berechnungsfähig)
  • Nr. 01102: Samstags zwischen 7:00 und 19:00 Uhr
  • Nr. 03030: Täglich von 19:00 bis 7.00 Uhr und an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12.

Wichtig ist dabei die Kenntnis der im eigenen Bundesland geltenden gesetzlichen Feiertage; denn die gesetzlichen Feiertage können von Bundesland zu Bundesland differieren, vorwiegend aufgrund religiöser Gegebenheiten. Nicht als gesetzliche Feiertage gelten beispielsweise lokale Kirmestage, Rosenmontag, Karnevalsdienstag, Gründonnerstag u. Ä. Die Anzahl der gesetzlichen Feiertage reicht von 10 (u. a. in Niedersachsen, Hessen oder Hamburg) bis zu 13 in bestimmten Städten und Regionen in Bayern (eine aktuelle Übersicht der gesetzlichen Feiertage bietet der DGB online unter iww.de/s12640).

Abrechnungsdetails zu den EBM-Nrn. 01100 und 01101

Die EBM-Nrn. 01100 und 01101 sind nicht abrechenbar, wenn vor 7:00 Uhr oder nach 19:00 Uhr eine offizielle Sprechstunde abgehalten wird. Auch das Andauern einer laufenden Sprechstunde über das geplante Ende von 19:00 Uhr hinaus berechtigt nicht zur Abrechnung der Nr. 01100, wenn noch Patienten im Wartezimmer sitzen. Hier kommt es auch darauf an, wie sich die Konsultationssituation konkret dargestellt hat, dazu einige Beispiele:

  • Klingelt ein Patient notfallmäßig gegen 19:30 Uhr an der bereits geschlossenen Tür der Arztpraxis, so ist Nr. 01100 trotz noch andauernder Sprechstunde zusätzlich abrechenbar. Dies gilt ebenso, wenn zu dieser Zeit lediglich noch administrative Arbeiten in der Praxis verrichtet werden.
  • Kaum nachvollziehbar ist der Hinweis im EBM, dass die Unzeitleistungen bei Gruppenbehandlungen nur für einen Patienten berechnungsfähig sind. Man muss sich schon ernsthaft fragen, welche Gruppenbehandlung am Wochenende oder abends unvorhergesehen durchgeführt und abgerechnet werden sollte.
  • Sinnvoller ist da schon der Hinweis, dass diese Positionen weder im organisierten Notfalldienst noch neben Hausbesuchsleistungen abrechenbar sind.
  • Nicht abrechenbar sind auch Arzt-Patienten-Kontakte, die aus rein organisatorischen und nicht aus medizinischen Gründen zu diesen Zeiten vereinbart werden.
  • Zudem sind die Leistungen der Unzeiten-Zuschläge nur neben kurativen Leistungen berechnungsfähig.

Und was gilt für EBM-Nr. 01102?

Während bei den Nrn. 01100, 01101 und 03030 die Inanspruchnahme unvorhergesehen sein muss, reicht für die 01102 lediglich die Inanspruchnahme zu den angegebenen Zeiten. Sie ist auch abrechenbar

  • bei geplanten Sprechstundenkontakten, z. B. Samstagssprechstunde,
  • bei telefonischen Kontakten, z. B. Befundbesprechung – nicht aber bei alleiniger Befundmitteilung,
  • bei vorab geplanten Injektions- oder Infusionsbehandlungen oder bei sonstigen Leistungen und
  • bei Besuchen ausschließlich bei gesondert vom Pflegepersonal angeforderten Mitbesuchen (01413) in Alten- oder Pflegeheimen.

Bei Abhaltung einer geplanten Gruppentherapie ist ebenso wie bei den Ziffern 01100 und 01101 die 01102 nur bei einem Patienten abrechenbar, was die Terminierung auf den Samstagvormittag nicht merklich lukrativer macht.

Sonderstellung der EBM-Nr. 03030!

Für die Nr. 03030, die nur für Hausärzte berechnungsfähig ist, sind einige Besonderheiten zu beachten:

  • Bei unvorhergesehener Inanspruchnahme des Arztes mit persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt (APK) – als einzigem APK im Quartal – ist die Nr. 03030 statt der Nr. 03000 zu berechnen. Diese ist altersunabhängig und wird mit einem festen Punktwert (statt der altersabhängigen Versichertenpauschale) vergütet. Damit eine Inanspruchnahme als unvorhergesehen gilt, muss der persönliche APK während der oben angegebenen Zeiträume erfolgen (siehe Tabelle „EBM-Unzeiten im Überblick“).
  • Als obligater Leistungsinhalt gilt hier ein persönlicher APK im Zusammenhang mit einer der Leistungen nach den Nrn. 01100, 01101 oder neben den dringend angeforderten Besuchen nach den Nrn. 01411, 01412 oder 01415.

Die Nr. 03030 kann höchstens zweimal im Behandlungsfall abgerechnet werden. Es muss auch zweimal ein unvorhergesehener persönlicher APK stattgefunden haben, d. h. zu einer Unzeit. Dieses gilt jedoch nur dann, wenn vom Patienten im gesamten Quartal ausschließlich unvorhergesehene persönliche APK in Anspruch genommen wurden. Sobald im selben Quartal ein persönlicher APK nach Nr. 03000 stattgefunden hat, ist die 03030 nicht (mehr) berechnungsfähig. Anders ausgedrückt: In jedem Quartal verdrängt die Versichertenpauschale sämtliche Notfallpauschalen, die bis zu zweimal pro Quartal abgerechnet werden kann!

Praxistipps |
  • Auch bei Telefonaten von Patienten am Wochenende immer den Kontakt dokumentieren und zumindest die Nr. 01100 (196 Punkte) oder die Nr. 01101 (313 Punkte) abrechnen.
  • Werden Patienten am Samstag einbestellt, bei der Abrechnung auch an die Nr. 01102 (101 Punkte) denken.
  • Bedenken Sie bei Notfallkontakten am Wochenende als Erstkontakt im Quartal stets, ob auch eine Kontrolle in den darauffolgenden Tagen erforderlich wird und ob dann die Abrechnung der Nr. 03030 noch sinnvoll ist. Neben einer höheren Vergütung der Nr. 03000 im Vergleich zur Nr. 03030 gehen dann evtl. auch die Chronikerzuschläge (Nrn. 03220, 03221, 03222 – insgesamt 180 Punkte) verloren.
EBM-Nr.LeistungPunkteEuro*

01100

Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten
  • zwischen 19:00 und 22:00 Uhr
  • an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 7:00 und 19:00 Uhr

196

24,29

01101

Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten
  • zwischen 22:00 und 07:00 Uhr
  • an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. zwischen 19:00 und 7:00 Uhr

313

38,79

01102

Inanspruchnahme des Vertragsarztes an Samstagen zwischen 7:00 und 19:00 Uhr

101

12,52

03030

Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme zwischen 19:00 und 7:00 Uhr, an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen, am 24.12. und 31.12. bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt
Obligater Leistungsinhalt
  • Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen entsprechend den Gebührenordnungspositionen 01 100, 01 101, 01 411, 01 412 oder 01 415
Fakultativer Leistungsinhalt
  • In Anhang 1 aufgeführte Leistungen, höchstens zweimal im Behandlungsfall

77

9,54

  • Abrechenbar im Behandlungsfall sind neben Nr. 03030 die folgenden, von der KV automatisch hinzugefügten Pauschalen: die Nrn. 03040, 03060, 03061 und 32001.
  • Nicht abrechenbar im Behandlungsfall dagegen sind sowohl die Hygienepauschale (Nr. 03020) als auch die Chronikerpauschalen (Nrn. 03220, 03221, 03222).

* Orientierungspunktwert 2025: 12,3934 Cent

AUSGABE: AAA 4/2025, S. 4 · ID: 50257765

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