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VertragsarztrechtÄrztliche Verordnung – Risiken kennen und vermeiden

Abo-Inhalt27.10.2025108 Min. LesedauerVon Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg

| Die Bestätigung des Bundessozialgerichts (BSG), dass ein Arzt für über Jahre hinweg fehlerhaft ausgestellte Sprechstundenbedarfsverordnungen einen Regress von 490.000 Euro zahlen muss, hat in der Ärzteschaft für Unverständnis gesorgt. Hintergrund war, dass die Verordnungen nicht persönlich unterschrieben, sondern lediglich mit einem Unterschriftenstempel versehen wurden. Das Urteil vom 27.08.2025 wurde in AAA bereits aufbereitet (AAA 10/2025, Seite 12), doch lohnt es sich, noch einmal ganz allgemeien die rechtlichen Rahmenbedingungen für ärtliche Verordnungen durchzuspielen, um derartige Regresse nach Möglichkeit zu vermeiden. |

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