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LeserfrageEingehende Leichenschau: Was kann neben Nr. 101 GOÄ abgerechnet werden?

Abo-Inhalt29.10.20256 Min. Lesedauer

| Frage: Im Rahmen einer eingehenden Leichenschau habe ich bislang lediglich die Nr. 101 GOÄ abgerechnet. Sind unter Umständen noch weitere Positionen ansetzbar? |

Antwort: Neben Nr. 101 GOÄ sind nur eingeschränkt weitere Leistungen berechnungsfähig, in erster Linie das Wegegeld. Wegegeld nach § 8 GOÄ bzw. Reiseentschädigung nach § 9 GOÄ sind zusätzlich berechnungsfähig.

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ID: 50604419

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