LSG-Urteil
KBV: Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt unverändert
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg bestätigt, dass die Übermittlungspauschale für eArztbriefe auch nach dem 01.07.2023 weiterhin gültig bleibt. Diese Entscheidung folgt nach einem Erörterungstermin, bei dem klargestellt wurde, ...