Alternativmedizin
GOÄ: So rechnen Sie aufwendige Anamnesen bei alternativen Heilmethoden ohne Homöopathie ab
Manche alternative Heilmethoden erfordern eine aufwendige Anamnese. Für die Homöopathie sieht die GOÄ dafür die Nr. 30 für eine Erstanamnese und die Nr. 31 für eine Folgeanamnese vor. Andere aufwendige Anamnesen für alternative ...