Vertragsarztrecht
EBM-Nrn. 35100 und 35110: Praxisbesonderheiten frühzeitig und detailreich darlegen
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19.02.2024
427 Min. Lesedauer
In der Regel reicht ein pauschaler Vortrag des Arztes, mehr Patienten mit bestimmten (psychosomatischen) Erkrankungszuständen zu behandeln als andere Praxen, nicht aus, um sich gegen einen Regress zu verteidigen. Dazu muss der Arzt ...