Regressrisiko
Vorsicht bei Verbandmitteln: Übergangsregelung für „sonstige Produkte“ endete am 01.12.2024
Zur Wundversorgung werden sowohl Verbandmittel als auch sonstige Produkte zur Wundbehandlung eingesetzt. Während Verbandmittel nach § 31 Abs. 1 SGB V grundsätzlich zum Leistungsumfang der GKV gehören (siehe auch grafische Übersicht am ...