NylonprothesenSo rechnen Sie eine Valplast-Interimsprothese ab
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| Metallfreie flexible Interimsprothesen bestehen aus einem Polyamid- bzw. Nylonmaterial, wie zum Beispiel Valplast und Sunflexprothesen. Lange Zeit wurde diese Prothese grundsätzlich als gleich- oder andersartige Versorgung eingestuft. Am 28.11.2024 teilte die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Saarland per Rundschreiben mit, dass die Versorgung mit einer Valplast-Interimsprothese für die Versorgung von gesetzlich Versicherten generell festzuschussfähig ist. Die KZV stützt sich dabei auf ein Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Sachsen-Anhalt vom 22.04.2021 (Az. L 6 KR 48/17). Nach einer Zusammenfassung des Urteils veranschaulicht dieser Beitrag die Abrechnung einer Valplast-Interimsprothese an einem Beispiel. |
ID: 50285091
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