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ApothekervergütungHilfstaxe: 37. Ergänzungsvereinbarung geschlossen
Abo-Inhalt26.06.2025130 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von Apothekerin Anja Hapka, Essen)
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Hinweis an Redaktion
| Der GKV-Spitzenverband und der DAV haben mit Wirkung zum 01.06.2025 die 37. Ergänzungsvereinbarung zur „Hilfstaxe“ geschlossen. |
Die 37. Ergänzungsvereinbarung ist seit dem 01.06.2025 gültig
Die monoklonalen Antikörper Natalizumab und Ustekinumab wurden mit fixen Abrechnungspreisen aufgenommen und eine Verwurfsregelung für den Wirkstoff Sutimlimab, der zur Behandlung der Kälteagglutinin-Krankheit eingesetzt wird, konnte verabschiedet werden. Weiterhin unklar ist, ob bei Konjugaten ein Arbeitspreis von 81 oder von 100 Euro abgerechnet werden darf. Dennoch wurde die Regelung (unter Vorbehalt) bereits jetzt in die Taxe aufgenommen.
AUSGABE: AH 8/2025, S. 1 · ID: 50464125
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