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GesetzgebungDie MoPeG-Neuerungen zum 1.1.24

Abo-Inhalt24.11.2023731 Min. LesedauerVon (mitgeteilt von RA, FA Handels- und GesellschaftsR, FA SteuerR, FA ErbR Dr. Niels George, Berlin, )

| Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) wird das Recht der GbR und der Personenhandelsgesellschaften modernisiert. Die neuen Regelungen treten zum 1.1.24 in Kraft. |

Die GbR wird als rechtsfähig anerkannt und eine in einem Gesellschaftsregister einzutragende Außengesellschaft bürgerlichen Rechts wird möglich, die „eGbR“ (§ 54 BGB-E). Ab dem Jahr 2024 wird es damit drei Formen der GbR geben, und zwar die nicht rechtsfähige GbR, die nicht registrierte, aber rechtsfähige GbR sowie die im Gesellschaftsregister registrierte rechtsfähige eGbR. Die Trennung zwischen Personenhandelsgesellschaften und nicht gewerblichen Personengesellschaften wird fortbestehen. Es gibt – wie bisher – keinen Eintragungszwang und keine Pflicht zur Online-Registrierung. Es bleibt bei der unbeschränkten Haftung der GbR-Gesellschafter, da eine beschränkte Haftung und die GbR nicht miteinander vereinbar sind.

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AUSGABE: AK 12/2023, S. 205 · ID: 48534732

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