Editorial AK 04/23
Mit den lizensierten Focus-Siegeln wird eine Prüfung von Ärzten/Anwälten vorgegaukelt, die es gerade nicht gibt
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Werbung mit Testsiegeln ist wettbewerbsrechtlich genau geregelt. Erlaubt ist eine solche Werbung nur, wenn das Siegel nach einer neutralen und sachgerechten Prüfung vergeben worden ist. Daran hat das LG ...