Editorial AK 01/23
„Die Neuregelung ist nur mit einem Recht auf Videoverhandlung sinnvoll!“
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, bereits vor genau einem Jahr hatte ich mich in der AK-Ausgabe 1/2022 mit der Ausweitung der Videoverhandlungen gemäß § 128a ZPO auseinandergesetzt. Ich war dafür, ein Recht der beteiligten Parteien auf ...