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KanzleiorganisationAuch digitaler Fristenkalender muss sorgfältig geführt werden

Abo-Inhalt02.04.20253 Min. LesedauerVon Rechtswirtin und Kanzleimanagerin Carmen Wolf, Koblenz

| Wird ein Fristenkalender digital geführt, muss die Software dieselbe Überprüfungssicherheit gewährleisten wie ein herkömmlicher Papierkalender. Der BGH legt insofern Wert auf eine klare Büroorganisation und die Einhaltung bewährter Kontrollmechanismen (vgl. schon BGH 26.9.24, III ZB 82/23, Abruf-Nr. 244374). Im Einzelnen bedeutet dies für Ihre Kanzleiorganisation Folgendes: |

AUSGABE: AK 4/2025, S. 59 · ID: 50310006

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