Jan. 2023
Verjährung
Auch ohne Anlagen: Prozesskostenhilfeantrag hemmt Verjährung
27.12.2022
1048 Min. Lesedauer
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WirtschaftlichkeitKanzleielektronik: So rechnen Sie Ihren Stromverbrauch aus
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Hinweis an Redaktion
| Mit der AK-Arbeitshilfe „Übersicht: Elektrogeräte der Kanzlei“ erfassen Sie alle elektronischen Geräte, die in Ihrer Kanzlei im Einsatz sind (unter iww.de/ak, Abruf-Nr. 48751039). Sie können auf diese Weise überblicken, wann ein Gerät erworben wurde und wie viel Strom es braucht. Mithilfe der folgenden Formeln können Sie die Verbräuche in konkreten jährlichen Eurobeträgen ausrechnen. Gleichzeitig ermitteln Sie, wie viel Geld Sie sparen, wenn Sie ein altes gegen ein neues Gerät austauschen würden. |
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AUSGABE: AK 1/2023, S. 14 · ID: 48744077
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