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Juni 2025

LeserforumbeA: Was ist bei einem Kanzleiwechsel zu tun?

Abo-Inhalt06.06.20253 Min. Lesedauer

| FRAGE: C ist angestellte Anwältin in der Sozietät B. Sie zieht mit ihrem Lebensgefährten in die 200 km entfernte Stadt D. Dort fängt sie bei der neuen Kanzlei A an. C fragt, was sie bei dem Kanzleiwechsel im Zusammenhang mit dem beA beachten muss. |

ANTWORT von Ilona Cosack (Mainz): Das beA ist ein persönliches beA, d. h., C nimmt ihre beA-Karte in die neue Kanzlei mit. Sollten noch Vertreter in der Kanzlei B Zugriff auf das beA haben, muss sie die Vertreterrolle und die dazugehörigen Rechte löschen (Einstellungen > Benutzerverwaltung > Rechte & Rollen verwalten > Recht/Rolle entziehen). Das gilt auch für den Zugang von Mitarbeitern von B mittels beA-Mitarbeitendenkarte oder beA-Softwarezertifikat.

AUSGABE: AK 6/2025, S. 94 · ID: 50320905

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