WiderrufsrechtBGH: Ohne ausgehändigtes Widerrufsformular kein Erlöschen des Widerrufsrechts wegen erbrachter Leistung
Eine Entscheidung des BGH zeigt die Gefahren auf, wenn bei einem außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossenem Vertrag zwar eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erteilt, das vorgeschriebene Formular zur Ausübung des Widerrufsrechts aber nicht ausgehändigt wird. Der Fall lässt sich ohne weiteres auf einen im Rahmen eines Hol- und Bringdienstes abgeschlossenen Werkstattauftrag übertragen.
Das Ölspurreinigungsunternehmen wird vom Verursacher der Verschmutzung (Verbraucher) „auf der Straße“ beauftragt. Das ist ein Außerhalb der Geschäftsräume geschlossener Vertrag (i. S. v. § 312b BGB). Eine Widerrufsbelehrung wird erteilt, das Widerrufsformular weder erwähnt noch ausgehändigt. Die Folge: Der Widerruf des Verbrauchers nach der vollständig erbrachten Werkleistung ist weder rechtsmissbräuchlich noch ist das Widerrufsrecht wegen vollständiger Erbringung der Leistung erloschen.
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