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KörperschaftsteuerFremdwährungsverluste in Konzernfällen – aktuelle Linie des LfSt Niedersachsen und Konsequenzen

Abo-Inhalt13.11.202573 Min. Lesedauer

Fremdwährungsverluste aus Gesellschafterdarlehen werden grundsätzlich vom Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG erfasst. Eine saldierende Berücksichtigung gegenläufiger Sicherungserträge findet nicht statt. Seit dem 1.1.2022 (Inkrafttreten des KöMoG, BGBl I 21, 2025) gelten Währungskursverluste jedoch nicht mehr als Gewinnminderungen i. S. d. Sätze 4 und 5, sodass das Abzugsverbot insoweit nicht greift, § 8b Abs. 3 Satz 6 KStG. Der sog. Gegenbeweis bleibt bis 2021 auf Fälle beschränkt, in denen das gesamte Darlehen – nicht nur das Währungsrisiko – fremdüblich abgesichert ist.

Hintergrund und Normsystematik

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AUSGABE: AStW 12/2025, S. 934 · ID: 50616354

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