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UmzugskostenSo gelingt der Werbungskostenabzug

Abo-Inhalt13.11.2025132 Min. Lesedauer

Fast jeder Bundesbürger zieht früher oder später um und jeder Umzug kostet Geld. Der Vorteil: Ist der Umzug beruflich veranlasst, dann lassen sich die tatsächlichen Kosten sowie Pauschalbeträge steuerlich absetzen. Zudem kann der Arbeitgeber die Umzugskosten steuer- und beitragsfrei erstatten. Im Folgenden erfahren Sie, welche Kosten und Pauschalen abzugsfähig sind bzw. steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden können.

Berufliche Veranlassung im Fokus des Finanzamts

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AUSGABE: AStW 12/2025, S. 915 · ID: 50583567

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