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SteuerstrafrechtSteuerhinterziehung und Einziehung bei Kassenmanipulation

Abo-Inhalt13.11.2025124 Min. LesedauerVon Rechtsassessor Dr. Matthias Gehm, Limburgerhof

Steuerhinterziehung ist ein Kerndelikt des Wirtschaftsstrafrechts. Sie hat zwei Folgen: Strafe – und Geld. Der Staat schöpft die ersparten Steuern ab. Juristen nennen das Einziehung von Taterträgen. Doch wer haftet, wenn Ehepartner gemeinsam handeln, aber nur einer formal Steuerschuldner ist?

Dazu hat der BGH am 26.6.2025 entschieden (1 StR 493/24). Der Beschluss ordnet die Konkurrenzen bei mittelbarer Täterschaft ein und – wichtiger – steckt den Rahmen für die Einziehung ersparter Steuern ab, wenn Ehegatten gemeinsam ein Unternehmen führen. Entscheidend ist die Trennung zwischen formeller Steuerschuld und tatsächlicher Bereicherung. Genau hier entstehen in der Praxis oft Unsicherheiten.

Der BGH musste im Fall eines manipulierten Kassensystems in der Gastronomie entscheiden. Insbesondere ging es um Fragen der Einziehung nach §§ 73 ff. StGB. Der Fall belegt, dass die Einziehung für Beteiligte an einer Steuerhinterziehung oftmals schwerere Folgen als die eigentliche Strafe haben kann. Verwendet wurde eine Kasse aus der Zeit vor den strengen Vorgaben an elektronische Kassensysteme aufgrund des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22.12.2016 (BGBl I 16, S. 3152).

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AUSGABE: AStW 12/2025, S. 909 · ID: 50583562

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