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Digitalisierung / VertragsarztrechtKarte vergessen? Wissenswertes zur neuen elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB)
| Seit Oktober 2024 besteht bei Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung die Möglichkeit zur Nutzung der elektronischen Ersatzbescheinigung (eEB), wenn ein Versicherter seine Gesundheitskarte vergessen hat oder die Karte nicht eingelesen werden kann, z. B. aufgrund eines Defekts. Auch Krankenhausärzte, die zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung ermächtigt sind, können in diesem Rahmen auf die eEB zurückgreifen. Die eEB soll die bisherige Ersatzbescheinigung in Papierform ersetzen. Mittels der eEB können die Daten, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert sind, direkt in das Patientenverwaltungssystem (PVS) übernommen werden, wenn das PVS die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt. |
AUSGABE: CB 3/2025, S. 16 · ID: 50304680