März 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2025 abgeschlossen.
VergütungTarifeinigung zwischen MB und VkA: Auch Chefärzte können betroffen sein
Abo-Inhalt05.02.20254 Min. LesedauerVon RAin Victoria Hahn, und Hannah Vaupel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Kanzlei am Ärztehaus, Münster
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Zusatzurlaubsansprüche entstehen unabhängig von Unterbrechungen
Zum 01.01.2026 wird die Zulage für Schichtarbeit erneut erhöht auf 315 Euro monatlich. Die Angleichung der Bezahlung hebt faktisch auch die Differenzierung zwischen Schicht- und Wechselschichtarbeit auf. Im Rahmen der Zusatzurlaubsregelung entfällt zudem das Erfordernis eines Zusammenhangs der Schichten gem. § 28 I TV-Ärzte/VKA. Dies hat zur Folge, dass die Zusatzurlaubsansprüche für Schicht- bzw. Wechselschichtarbeit zukünftig unabhängig von etwaigen Unterbrechungen entstehen, sobald die dafür notwendigen Monate geleistet wurden.
4. Bestehende Dienstplanregelungen werden ausgeweitet
AUSGABE: CB 3/2025, S. 14 · ID: 50303556
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion