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CBChefärzteBrief
März 2025

VergütungTarifeinigung zwischen MB und VkA: Auch Chefärzte können betroffen sein

Abo-Inhalt05.02.20254 Min. LesedauerVon RAin Victoria Hahn, und Hannah Vaupel, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Kanzlei am Ärztehaus, Münster

Zum 01.01.2026 wird die Zulage für Schichtarbeit erneut erhöht auf 315 Euro monatlich. Die Angleichung der Bezahlung hebt faktisch auch die Differenzierung zwischen Schicht- und Wechselschichtarbeit auf. Im Rahmen der Zusatzurlaubsregelung entfällt zudem das Erfordernis eines Zusammenhangs der Schichten gem. § 28 I TV-Ärzte/VKA. Dies hat zur Folge, dass die Zusatzurlaubsansprüche für Schicht- bzw. Wechselschichtarbeit zukünftig unabhängig von etwaigen Unterbrechungen entstehen, sobald die dafür notwendigen Monate geleistet wurden.

4. Bestehende Dienstplanregelungen werden ausgeweitet

AUSGABE: CB 3/2025, S. 14 · ID: 50303556

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