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WahlleistungenNur ein Arzt kann den Eingriff durchführen – ist eine Abrechnung als Wahlleistung erlaubt?
| Frage: „Nur ein Arzt unserer Abteilung kann einen bestimmten Eingriff durchführen. Kann er dann, wenn er auf der Wahlleistungsvereinbarung für diesen Bereich (Eingriff) aufgeführt ist, auch wahlärztlich abrechnen oder nicht. Es besteht ja, wie gesagt, keine Möglichkeit der Wahl – diese Eingriffe kann ja sonst kein anderer durchführen. Er würde den Eingriff somit auch ohne Wahlarztvereinbarung generell durchführen.“ |
Antwort: In der Wahlleistungsvereinbarung können nur Ärzte aufgeführt werden, denen auch vertraglich ein Liquidationsrecht zusteht, i. d. R. ist dies der Leiter einer bestimmten medizinischen Abteilung (z. B. Chirurgie), zusätzlich muss der ständige ärztliche Vertreter des Chefarztes benannt werden.
AUSGABE: CB 5/2025, S. 3 · ID: 50355251