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CBChefärzteBrief

Strafrecht Augenblicksversagen kann auch strafrechtliche Folgen haben: Beugen Sie als Chefarzt vor

Abo-Inhalt02.04.20254 Min. LesedauerVon RA Dr. Matthias Losert, LL.M., Berlin

| Auch sehr erfahrene Ärzte, die eine Operationen in einer betimmten Form zum ersten Mal durchführen, sollten dabei fachlich begleitet werden. Diese Begleitung kann durch die Anwesenheit eines anderen erfahrenen Arztes bei dem Eingriff oder durch eine intensive Besprechung der geplanten Operation erfolgen. Chefärzte sind gut beraten, die fachliche Begleitung ihrer nachgeordneten Ärzte sicherzustellen. Denn ein Augenblicksversagen birgt nicht nur haftungsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Risiken, wie die folgende höchstrichterliche Entscheidung zeigt: Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung (Beschluss vom 20.03.2024, Az. 6 StR 17/24). |

ID: 50342627

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