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ArbeitsrechtDer Ärztliche Direktor – Primus inter Pares oder verlängerter Arm der Geschäftsführung?
| Jedes Krankenhaus wird von einem Ärztlichen Direktor „geleitet“. Der Ärztliche Direktor ist der leitende Arzt des gesamten Krankenhauses (Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl. 2019, § 13 Rz. 21), dennoch ist diese Führungsposition rechtlich ein nahezu unbeschriebenes Blatt. Weder ist einheitlich geregelt, welche Aufgaben und Verantwortungen dem Ärztlichen Direktor des Krankenhauses zugeschrieben werden, noch welcher Kompetenzen es für die Leitung eines Krankenhauses bedarf. Chefärzte sind gut beraten ihren Chefarztvertrag dahin gehend zu prüfen, welche Regelungen getroffen sind, falls ihnen die Position des Ärztlichen Direktors angeboten bzw. übertragen wird. |

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AUSGABE: CB 10/2025, S. 11 · ID: 50517145