Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
CBChefärzteBrief

ArbeitsrechtDer Ärztliche Direktor – Primus inter Pares oder verlängerter Arm der Geschäftsführung?

Abo-Inhalt22.08.202528 Min. LesedauerVon RA, FA ArbR und MedR Marc Rumpenhorst, Bochum

| Jedes Krankenhaus wird von einem Ärztlichen Direktor „geleitet“. Der Ärztliche Direktor ist der leitende Arzt des gesamten Krankenhauses (Laufs/Kern/Rehborn, Handbuch des Arztrechts, 5. Aufl. 2019, § 13 Rz. 21), dennoch ist diese Führungsposition rechtlich ein nahezu unbeschriebenes Blatt. Weder ist einheitlich geregelt, welche Aufgaben und Verantwortungen dem Ärztlichen Direktor des Krankenhauses zugeschrieben werden, noch welcher Kompetenzen es für die Leitung eines Krankenhauses bedarf. Chefärzte sind gut beraten ihren Chefarztvertrag dahin gehend zu prüfen, welche Regelungen getroffen sind, falls ihnen die Position des Ärztlichen Direktors angeboten bzw. übertragen wird. |

AdobeStock_1395464565_Topnews.jpg (Bild: lotharnahler - stock.adobe.com)
Bild vergrößern
Bild: lotharnahler - stock.adobe.com
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: CB 10/2025, S. 11 · ID: 50517145

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025

Bildrechte