>NeurologieIst eine Ergotherapie im Rahmen einer Parkinsonkomplextherapie als Wahlleistung abrechenbar?
| Frage: „In der Neurologie wurde im Rahmen einer Parkinsonkomplextherapie eine Ergotherapie durchgeführt. Kann der Chefarzt der Abteilung diese als Wahlleistung abrechnen? Wenn ja, mit welchen Ziffern?“ |
Antwort: Diese Leistungen können der „Krankengymnastik und Übungsbehandlung“ des Abschnitts E der GOÄ (physikalisch-medizinische Leistungen) zugeordnet werden, sofern es sich auf die Motorik bezogene Behandlungen handelt (z. B. Nr. 510 GOÄ).
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AUSGABE: CB 12/2025, S. 20 · ID: 50570629