Okt. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Okt. 2025 abgeschlossen.
GeburtshilfeStationär geplante, aber ambulant durchgeführte Entbindung darf nach DRG berechnet werden
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Hin und wieder kommt es vor, dass eine Entbindung ursprünglich als stationär geplant ist, tatsächlich aber ambulant durchgeführt wird. In diesem Fall ist fraglich, ob die ambulante Entbindung wie eine stationäre nach der DRG-Fallpauschale O60D berechnet werden darf. Ja, sie darf, sagt das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 20.02.2025, Az. B 1 KR 6/24 R). |
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: CB 10/2025, S. 18 · ID: 50507546
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion