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CBChefärzteBrief

TelemedizinErektionsstörungen: Werbung für Fernbehandlung ohne Arzt-Patienten-Kontakt ist rechtswidrig

Abo-Inhalt10.09.202511 Min. LesedauerVon RAin Franziska Dickmann, LL.M., D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, db-law.de

| Die Werbung einer Internetplattform, auf der die Nutzer nach dem Ausfüllen eines Online-Fragebogens ohne Kontakt zu einem behandelnden Arzt eine Verordnung für Arzneimittel zur Behandlung von erektiler Dysfunktion erhalten, ist rechtswidrig. Nach allgemein anerkannten fachlichen Standards ist für die Diagnostik und Behandlung von Erektionsstörungen ärztlicher Kontakt mit dem Patienten erforderlich. Andernfalls liegt ein Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht vor und es besteht ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen den Anbieter der Plattform (Oberlandesgericht [OLG] München, Urteil vom 18.04.2024, Az. 29 U 1824/23 e). |

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AUSGABE: CB 10/2025, S. 16 · ID: 50513171

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