Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage

Übertragung von ImmobilienPflegeverpflichtung als Geschäftsgrundlage einer Grundstücksübertragung zu Lebzeiten

Abo-Inhalt24.01.20222244 Min. LesedauerVon RiOLG Dr. Andreas Möller, Hamm

| Häufig werden Immobilien schon zu Lebzeiten auf die eigenen Kinder oder andere Familienangehörige übertragen. Ist diese Übertragung mit einer Pflegevereinbarung verbunden, ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Übertragungsvertrages. Dies hat jetzt der BGH entschieden und dabei weiter ausgeführt, dass der Vertrag nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückabgewickelt werden oder anzupassen ist, wenn das Verhältnis der Parteien zerrüttet ist. |

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

AUSGABE: EE 2/2022, S. 22 · ID: 47949250

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2022

Bildrechte