Feb. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Feb. 2022 abgeschlossen.
Übertragung von ImmobilienPflegeverpflichtung als Geschäftsgrundlage einer Grundstücksübertragung zu Lebzeiten
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
BGH
| Häufig werden Immobilien schon zu Lebzeiten auf die eigenen Kinder oder andere Familienangehörige übertragen. Ist diese Übertragung mit einer Pflegevereinbarung verbunden, ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Übertragungsvertrages. Dies hat jetzt der BGH entschieden und dabei weiter ausgeführt, dass der Vertrag nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage rückabgewickelt werden oder anzupassen ist, wenn das Verhältnis der Parteien zerrüttet ist. |
Inhaltsverzeichnis
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: EE 2/2022, S. 22 · ID: 47949250
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion