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NachlassbesteuerungRentenbezugsrecht geerbt: Besteuerung mit dem Kapitalwert oder dem Jahreswert wählen?

Abo-Inhalt26.10.20228101 Min. LesedauerVon Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage

| Bei geerbten Rentenbezugsrechten aus einem vom Erblasser geschlossenen Vertrag wird regelmäßig eine Besteuerung mit dem Kapitalwert der Rente vorgenommen. Das Problem: Die Erbschaftsteuer kann die bis zur Fälligkeit zugeflossene Rente übersteigen und zu einem Liquiditätsproblem führen. Sollte der Erbe zudem früher als statistisch erwartet versterben, kann die Erbschaftsteuer die tatsächlich erhaltene Rente übersteigen. Einen Ausweg bietet der Antrag auf Besteuerung mit dem Jahreswert. |

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AUSGABE: EE 11/2022, S. 194 · ID: 48532741

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