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VollmachtDie Vollmacht als – ergänzendes – Mittel zur Nachlassregelung richtig nutzen und gestalten

Abo-Inhalt26.10.20229827 Min. LesedauerVon RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a.D., Vallendar

| Eine aktive Nachlassvorsorge besteht darin, die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag zu regeln. Sinnvolle Ergänzungen dazu können Vollmachten sein, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirksam sind (sog. transmortale Vollmacht) oder die erst mit dem Tod des Vollmachtgebers wirksam werden (sog. postmortale Vollmacht). Hiermit kann es gelingen, in umfassender und kostengünstiger Weise die Handlungsfähigkeit des Nachlasses und die Verwirklichung des Willens des Erblassers bereits unmittelbar nach Eintritt des Erbfalls sicherzustellen. Dies gilt auch bzw. erst recht dann, wenn es an jeglichen Verfügungen von Todes wegen fehlt. |

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AUSGABE: EE 11/2022, S. 185 · ID: 48685541

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