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RechtswahlDie Rechtswahl nach der EUErbVO und wie sie ausgeübt werden kann – Teil 1

Abo-Inhalt02.01.20231614 Min. LesedauerVon RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar

| Dieser Beitrag erläutert das Institut der Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO und gibt eine Reihe von Musterformulierungen für die Praxis an die Hand, wie die Rechtswahl konkret bestimmt werden kann. |

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AUSGABE: EE 1/2023, S. 15 · ID: 48850365

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2023

Nachlasspflegschaft

Tod des Mieters: Diese Anträge helfen weiter

EE
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Seite 13
02.01.2023
1192 Min. Lesedauer

In EE 22, 208 haben wir darüber berichtet, dass sich die Amtsgerichte beim Tod des Mieters in ihrer Funktion als Nachlassgerichte bisweilen schwertun, eine Nachlasspflegschaft einzusetzen, um Wohnraummietverhältnisse zu beenden oder ...

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