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VerschollenheitsgesetzVerfahren und erbrechtliche Folgen nach den Regelungen des Verschollenheitsgesetzes

Abo-Inhalt03.01.20257 Min. LesedauerVon RA Uwe Gottwald, VorsRiLG a. D., Vallendar

| Laut Bundeskriminalamt werden täglich zwischen 200 und 300 Personen als vermisst gemeldet. Gleichwohl sich über 80 % der Fälle bereits im ersten Monat erledigen, bleiben in ca. 3 % der Fälle die Personen länger als ein Jahr vermisst. Auch aktuelle Gerichtsentscheidungen zeigen die Relevanz der Thematik vor dem Hintergrund des Verschollenheitsgesetzes (VerschG) und damit verbundener erbrechtlicher Wirkungen oder Vermutungen, zum Teil auch für „normale“ Erbscheinverfahren. |

AUSGABE: EE 1/2025, S. 15 · ID: 50258273

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